Unveränderte Pauschalen
für Reisekosten
und neue Sachbezugswerte in 2022

In 2022 bleiben die Pauschalen für die Reisekosten unverändert. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder für dieses Jahr nicht neu festgesetzt. Auch für Dienstreisen im Inland ändert sich nichts.
Ankum, Februar 2022
Es gibt jedoch neue Sachbezugswerte. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 2021 der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung” für das Jahr 2022 zugestimmt.
Anzahl der Dienstreisen in 2022
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Dienstreisen in 2022 – wenn auch auf einem niedrigeren Niveau als vor der Pandemie – wieder zunehmen wird. In den vergangenen zwei Jahren wurden zwar viele beruflich bedingte Reisen durch virtuelle Meetings ersetzt. Die Teilnehmer vermissen dabei allerdings u. a. den wichtigen informellen Austausch in den Pausen.
Unternehmen sollten daher mit den aktuellen Regelungen zu den Reisekosten und den neuen Sachbezugswerten vertraut sein.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Fachartikel:
„Unveränderte Pauschalen für Reisekosten und neue Sachbezugswerte in 2022”