21. August 2025 | Fachartikel

Das Digitale Abrufverfahren der PV-Kinder

Seit dem 01. Juli 2025 ist das Digitale Abrufverfahren der PV-Kinder, besser bekannt unter dem Namen Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV), für alle beitragsabführenden Stellen, die zur Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen in der sozialen Pflegeversicherung verpflichtet sind, und für die Pflegekassen Pflicht. Im Zeitraum 01.03.– 30.06.2025 war das Verfahren optional.

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