Fachartikel

Neues Jahr, neue Regeln - Was Sie über die Lohnsteuerberechnung 2025 wissen müssen!

Steuerfortentwicklungsgesetz 2025 –
mit HANSALOG VISION schon jetzt bestens vorbereitet!

Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit Sie Ihre Personalabrechnung optimal gestalten können, möchten wir Sie über die wichtigsten Neuerungen informieren, die wir auch schon jetzt in unserer Softwarelösung berücksichtigt haben.

Was ändert sich bei der Lohnsteuerberechnung in 2025?

Das Steuerfortentwicklungsgesetz, das am 30. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, bringt einige wichtige Anpassungen mit sich. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 € und der Kinderfreibetrag auf 6.672 €. Darüber hinaus haben sich auch die Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag erhöht. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Berechnung der Lohnsteuer und erfordern einen neuen Programmablaufplan (Steuer-PAP).

Was bedeutet das für Personalabrechner?

Da das Gesetz erst sehr spät verabschiedet wurde, gibt es noch keinen aktualisierten Programmablaufplan (Steuer-PAP) für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer. Dieser wird voraussichtlich erst im Februar verfügbar sein und ab dem 1. März 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 gültig sein.

HANSALOG VISION ist vorbereitet

Um Ihnen später unnötige Rückrechnungen zu ersparen, haben wir in unserer Lohnsteuerberechnung bereits die neuen Werte in HANSALOG VISION berücksichtigt. Wir gehen davon aus, dass sich der Ablaufplan selbst nur in Abhängigkeit zu den Werten verändert.

Kurzarbeitergeld: Was Sie wissen müssen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wartet auf die Veröffentlichung des neuen Steuer-PAPs, um die KUG-Tabellen nach dem Steuerfortentwicklungsgesetz zu aktualisieren. Es wird momentan dazu kommen, dass das von HANSALOG VISION ermittelte Kurzarbeitergeld nicht mit den KUG-Tabellen übereinstimmt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesagentur für Arbeit selbst ebenfalls kein Interesse haben wird, nach Veröffentlichung des Steuer-PAPs für mehrere Monate KUG-Korrekturanträge zu bearbeiten, daher empfehlen wir, die Werte von HANSALOG VISION zu übernehmen.

Überprüfen Sie Ihre Lohnsteuer

Den Lohnsteuerrechner 2025 vom Bundesfinanzministerium finden Sie unter: https://www.bmf-steuerrechner.de. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch dieser derzeit nicht die korrekten Werte für den Programmablaufplan ab März 2025 berücksichtigt.

HANSALOG-Kunden profitieren von Expertenwissen und erstklassigem Service bei der komplexen Aufgabe, die ständig ändernden gesetzlichen Anforderungen zu verfolgen und umzusetzen. Unsere Softwarelösungen sind stets aktuell, damit Sie Ihre Personalabrechnung korrekt und mit Effizienz durchführen können.

Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Hier finden Sie Informationen zu unserer HR Software
HANSALOG VISION Entgeltabrechnung:

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