HANSALOG BPS

Seit über 40 Jahren Ihr Spezialist für deutsche und internationale Heuerabrechnung sowie Payroll Outsourcing.

HANSALOG BPS

Seit über 40 Jahren Ihr Spezialist für deutsche und internationale Heuerabrechnung sowie Payroll Outsourcing.

Deutschlands größte
Heuerabrechnungsstelle

Neben fundiertem Spezialwissen in der Lohnbuchhaltung und Heuerabrechnung verfügt HANSALOG BPS über ein breites Netzwerk an Ansprechpartnern im maritimen Umfeld. Reedereien und Crewing-Agenturen setzen auf die langjährige Fachexpertise. Dabei ist die Größe der Kunden unerheblich – BPS rechnet sowohl Betriebe mit einem Seemann als auch Großreedereien mit bis zu 1.000 Arbeitnehmern ab.

HANSALOG BPS (Icon)

Das Beste auf einen Blick
- HANSALOG BPS Heuerabrechnung

HANSALOG BPS Heuerabrechnung

Berechnung der Durchschnittsheuer
nach Abschnitt A und Abschnitt G

Brutto-Für-Netto-Berechnung
zur Abbildung von Nettoheuervereinbarungen

ISR-Abrechnung 
mit bis zu drei Umrechnungskursen

Lohnsteuereinbehalt
für Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen

Lohnsteuerkürzung
bei Aufenthalt in ausländischen Gewässern

Ziehscheine 
und Zahlungsabwicklung (SEPA/DTAZV)

Schiffsversetzung 
mit Übertrag des Konto- und Urlaubsstandes

Tarifberechnung
nach HTV See oder individuellem Haustarif

Verschiedene Urlaubssysteme
und Ausweis der monatlichen Urlaubsrückstände

Eine Fracht mit Ladung von oben bei voller Fahrt

Warum HANSALOG BPS?

  • ab dem ersten Seemann
  • über 40 Jahre Erfahrung
  • persönlicher Ansprechpartner
  • eigene zertifizierte Software

Deutsche 

Heuerabrechnung

Neben abweichendem Steuer- und SV-Recht gilt es, das Seearbeitsgesetz zu beachten. Darüber hinaus sind Tarifregelungen zu beachten. Der HTV See (Heuertarifvertrag) und der MTV See (Manteltarif-vertrag) sind Tarifverträge, die zwischen ver.di und dem Verband Deutscher Reeder ausgehandelt werden. Sie finden Anwendung, wenn der Seemann ver.di-Mitglied ist und der Arbeitgeber im VDR-Mitglied ist bzw. wenn die Tarifbindung im Heuervertrag festgelegt ist. Individuelle Tarifvereinbarungen sind möglich.

Eine Fracht mit Ladung von oben bei voller Fahrt

Unabhängig von der Tarifbindung erfolgt die Sozialversicherungsberechnung nach Durchschnittsheuern, die die Berufsgenossenschaft Verkehr (Seeschifffahrt) festlegt. In Abhängigkeit von Schiffsgröße, Schiffstyp und Fahrgebiet wird nach Abschnitt A (D-Heuer nach Rang) oder Abschnitt G (3-Monats-Durchschnitt) der Kauffahrtei abgerechnet.

Internationale 
Heuerabrechnung

Internationale 
Heuerabrechnung

Die internationale Heuerabrechnung berechnet weder Steuern noch Sozialabgaben. 
Für Reedereien und Crewing-Agenturen ist die Auslagerung der Abrechnung dennoch vorteilhaft:

  • Ihre Seeleute erhalten auch bei Mitarbeiterausfall (Urlaub, Krankheit) eine Abrechnung.
  • Die internationale Abrechnung erfolgt durch ein zertifiziertes System und ihre ausländischen Seeleute erhalten einen Heuerschein.
  • Das Crew Management verbleibt auf Grund der Tonnage-Besteuerung in Deutschland.
  • Alle Heuerdaten laufen automatisch in die Finanzbuchhaltung mit ein.
  • Abwicklung von Ziehscheinen und Vorschusszahlungen.
  • Datenträger für den internationalen Zahlungsverkehr werden von einem zertifizierten System generiert.

Besonderheiten der Heuerabrechnung
- wir erledingen das!

Seemanns-

kasse

Brutto-Für-Netto-Berechnung

SFN-

Pauschalen

SFN-
Pauschalen

Urlaub,
Abgeltung und

Rückstellungen

Monatliche Urlaubsrückstellung

Seemannskasse

Eine Fracht mit Ladung von oben bei voller Fahrt

Die Seemannskasse ist eine Pflichtversicherung und eine Art zusätzliche Rentenversicherung für sozialversicherungspflichtige Seeleute, die aus der Seefahrt ausscheiden bevor sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beitragspflicht entfallen bzw. ein Befreiungsantrag gestellt werden. 

Für die Seemannskasse müssen auf Grundlage der Heuer sowohl arbeitgeberseitig als auch arbeitnehmerseitig Beiträge entrichtet und per Beitragsnachweis an die Knappschaft gemeldet werden.

Wir übernehmen diese Berechnung und die Meldung automatisch!

Arbeit an Sonn-, Feiertagen
und in der Nacht - SFN-Pauschalen

Heuerverträge und insbesondere der HTV-See enthalten eine sogenannte SFN-Pauschale (nach §15 MTV See) mit der die Arbeit an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht pauschal abgegolten wird. 

Für die Gewährung steuerfreier Zulagen ist ein Arbeitszeitnachweis zu erstellen. Anhand der aufgezeichneten Stunden wird der maximale steuerfreie Betrag berechnet. 

Eine Fracht mit Ladung von oben bei voller Fahrt

Der Differenzbetrag zwischen steuerfreiem Betrag und SFN-Pauschale ist steuerpflichtig und wird als Grundlohnergänzungsanspruch (nach § 16 MTV See) bezeichnet. ­

Wir übernehmen für Sie diese Berechnung anhand der Arbeitszeitnachweise!

Urlaub, Abgeltung 

und Rückstellungen

Ein lächelnder Mann steht auf einem Schiff und hält ein Funkgerät in der Hand

Das Seearbeitsgesetz schreibt vor, dass Seeleuten ein jährlicher Erholungsurlaub von mindestens 30 Tagen zusteht. Grundsätzlich darf dieser Urlaub nicht abgegolten werden. Ausnahmen für dieses Abgeltungsverbot bestehen, wenn der Seemann eine neue Tätigkeit aufnimmt oder bei Beendigung des Heuervertrags krank ist und somit den Urlaub nicht wahrnehmen kann.

Häufig erwerben Seeleute jedoch zusätzlich Urlaub bzw. Freizeit durch Ihre Bordtätigkeit. Die Abgeltung dieser Zeiten ist grundsätzlich möglich. In Abhängigkeit des Urlaubssystems erwerben Seeleute mitunter viel Urlaub, der im Rahmen von monatlichen Rückstellungen beachtet werden muss.

Wir pflegen gesetzlichen Urlaub und erworbene Freizeit in separaten Konten und liefern Ihnen monatliche Urlaubs-Rückstellungslisten!

Hände mit Vögeln

Exzellentes Kompetenz-Netzwerk

im Heuerbereich

Wir verfügen über exzellente Kontakte aller relevanten Akteure bei der Heuerabrechnung.

  • Deutsche Flagge
  • Knappschaft
  • BG Verkehr
  • VDR
  • BSH

Weitere Vorteile
mit HANSALOG BPS:

Wir sind nicht nur Spezialist für die Heuerabrechnung sondern bieten auch in unserem Kompetenzzentrum in Hamburg Payroll-Outsourcing- und Software-Dienstleistungen
für die HANSALOG Gruppe an:

Payroll Outsourcing 

Branchenunabhängiges Payroll-Outsourcing
in HANSE-Qualität

Bereits seit 1983 vertrauen mittelständische Unternehmen auf unsere Expertise bei der Erstellung von Entgeltabrechnungen.

Unser Angebot überzeut durch:

  • Zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung auf dem neuesten gesetzlichen Stand 
  • Flexible Abrechnungsprozesse – individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst, dank hauseigenem Entwicklerteam
  • Transparenter Service durch persönliche Ansprechpartner und klare Abläufe
Hafen

Softwareentwicklung - für optimale Prozesse

Hafen

Für die Erbringung unserer Dienstleistungen setzen wir auf unsere eigene, zertifizierte Softwarelösungen, die wir kontinuierlich im eigenen Haus weiterentwickeln. 

Der entscheidende Vorteil für Sie:
Ihre Abrechnungsprozesse lassen sich individuell abbilden und gezielt an Ihre internen Abläufe anpassen:

  • Gestaltungsfreiheit: Ihre spezifischen Anforderungen fließen direkt in die Software ein.

  • Effizienzgewinne durch Automatisierung: Wiederkehrende Arbeitsschritte werden automatisiert – das entlastet Ihr Team und spart wertvolle Zeit.

  • Kostenersparnis durch optimierte Abläufe: Maßgeschneiderte Prozesse führen zu weniger Aufwand und geringeren Betriebskosten.

Softwareprojekte und Implementierung

Software-Kompetenz für Ihre digitale Transformation
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung anspruchsvoller Softwareprojekte rund um die Cloudlösung
HANSALOG VISION.

Verlassen Sie sich auf:

  • Tiefes Systemverständnis
  • Projekt-Know-how aus der Praxis
  • Maßgeschneiderte Implementierungen,
    die Ihre HR-Prozesse zukunftsfähig machen
Containerschiff auf dem Meer

Ihre Spezialisten
für die Heuerabrechnung, Payroll-Outsourcing und Software-Dienstleistungen

Tel.: +49 40 27893 – 101
Fax: +49 40 27893 – 198

HANSALOG BPS GmbH

Marlowring 21
22525 Hamburg

info_at_hansalog-bps.de

Geschäftszeiten
Mo. bis Do. 8:00 bis 17:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 15:00 Uhr

Nehmen Sie Kontakt
mit uns auf!

05462 7650
F 05462 765443

info_at_hansalog.de

HANSALOG GRUPPE
Am Lordsee 1
49577 Ankum

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Übrigens: Informationsbroschüren finden Sie auch in unserem Downloadbereich.