Das Beste auf einen Blick
- HANSALOG BPS Heuerabrechnung
Berechnung der Durchschnittsheuer
nach Abschnitt A und Abschnitt G
Brutto-Für-Netto-Berechnung
zur Abbildung von Nettoheuervereinbarungen
ISR-Abrechnung
mit bis zu drei Umrechnungskursen
Lohnsteuereinbehalt
für Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen
Lohnsteuerkürzung
bei Aufenthalt in ausländischen Gewässern
Ziehscheine
und Zahlungsabwicklung (SEPA/DTAZV)
Schiffsversetzung
mit Übertrag des Konto- und Urlaubsstandes
Tarifberechnung
nach HTV See oder individuellem Haustarif
Verschiedene Urlaubssysteme
und Ausweis der monatlichen Urlaubsrückstände
Deutsche
Heuerabrechnung
Neben abweichendem Steuer- und SV-Recht gilt es, das Seearbeitsgesetz zu beachten. Darüber hinaus sind Tarifregelungen zu beachten. Der HTV See (Heuertarifvertrag) und der MTV See (Manteltarif-vertrag) sind Tarifverträge, die zwischen ver.di und dem Verband Deutscher Reeder ausgehandelt werden. Sie finden Anwendung, wenn der Seemann ver.di-Mitglied ist und der Arbeitgeber im VDR-Mitglied ist bzw. wenn die Tarifbindung im Heuervertrag festgelegt ist. Individuelle Tarifvereinbarungen sind möglich.

Unabhängig von der Tarifbindung erfolgt die Sozialversicherungsberechnung nach Durchschnittsheuern, die die Berufsgenossenschaft Verkehr (Seeschifffahrt) festlegt. In Abhängigkeit von Schiffsgröße, Schiffstyp und Fahrgebiet wird nach Abschnitt A (D-Heuer nach Rang) oder Abschnitt G (3-Monats-Durchschnitt) der Kauffahrtei abgerechnet.
Besonderheiten der Heuerabrechnung
- wir erledingen das!
Seemanns-
kasse
SFN-
Pauschalen
Urlaub,
Abgeltung und
Rückstellungen
Seemannskasse

Die Seemannskasse ist eine Pflichtversicherung und eine Art zusätzliche Rentenversicherung für sozialversicherungspflichtige Seeleute, die aus der Seefahrt ausscheiden bevor sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beitragspflicht entfallen bzw. ein Befreiungsantrag gestellt werden.
Für die Seemannskasse müssen auf Grundlage der Heuer sowohl arbeitgeberseitig als auch arbeitnehmerseitig Beiträge entrichtet und per Beitragsnachweis an die Knappschaft gemeldet werden.
Wir übernehmen diese Berechnung und die Meldung automatisch!
Arbeit an Sonn-, Feiertagen
und in der Nacht - SFN-Pauschalen
Heuerverträge und insbesondere der HTV-See enthalten eine sogenannte SFN-Pauschale (nach §15 MTV See) mit der die Arbeit an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht pauschal abgegolten wird.
Für die Gewährung steuerfreier Zulagen ist ein Arbeitszeitnachweis zu erstellen. Anhand der aufgezeichneten Stunden wird der maximale steuerfreie Betrag berechnet.

Der Differenzbetrag zwischen steuerfreiem Betrag und SFN-Pauschale ist steuerpflichtig und wird als Grundlohnergänzungsanspruch (nach § 16 MTV See) bezeichnet.
Wir übernehmen für Sie diese Berechnung anhand der Arbeitszeitnachweise!
Urlaub, Abgeltung
und Rückstellungen

Das Seearbeitsgesetz schreibt vor, dass Seeleuten ein jährlicher Erholungsurlaub von mindestens 30 Tagen zusteht. Grundsätzlich darf dieser Urlaub nicht abgegolten werden. Ausnahmen für dieses Abgeltungsverbot bestehen, wenn der Seemann eine neue Tätigkeit aufnimmt oder bei Beendigung des Heuervertrags krank ist und somit den Urlaub nicht wahrnehmen kann.
Häufig erwerben Seeleute jedoch zusätzlich Urlaub bzw. Freizeit durch Ihre Bordtätigkeit. Die Abgeltung dieser Zeiten ist grundsätzlich möglich. In Abhängigkeit des Urlaubssystems erwerben Seeleute mitunter viel Urlaub, der im Rahmen von monatlichen Rückstellungen beachtet werden muss.
Wir pflegen gesetzlichen Urlaub und erworbene Freizeit in separaten Konten und liefern Ihnen monatliche Urlaubs-Rückstellungslisten!
Exzellentes Kompetenz-Netzwerk
im Heuerbereich
Wir verfügen über exzellente Kontakte aller relevanten Akteure bei der Heuerabrechnung.
Weitere Vorteile
mit HANSALOG BPS:
Wir sind nicht nur Spezialist für die Heuerabrechnung sondern bieten auch in unserem Kompetenzzentrum in Hamburg Payroll-Outsourcing- und Software-Dienstleistungen
für die HANSALOG Gruppe an:
Payroll Outsourcing
Branchenunabhängiges Payroll-Outsourcing
in HANSE-Qualität
Bereits seit 1983 vertrauen mittelständische Unternehmen auf unsere Expertise bei der Erstellung von Entgeltabrechnungen.
Unser Angebot überzeut durch:
- Zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung auf dem neuesten gesetzlichen Stand
- Flexible Abrechnungsprozesse – individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst, dank hauseigenem Entwicklerteam
- Transparenter Service durch persönliche Ansprechpartner und klare Abläufe

Softwareentwicklung - für optimale Prozesse

Für die Erbringung unserer Dienstleistungen setzen wir auf unsere eigene, zertifizierte Softwarelösungen, die wir kontinuierlich im eigenen Haus weiterentwickeln.
Der entscheidende Vorteil für Sie:
Ihre Abrechnungsprozesse lassen sich individuell abbilden und gezielt an Ihre internen Abläufe anpassen:
Gestaltungsfreiheit: Ihre spezifischen Anforderungen fließen direkt in die Software ein.
Effizienzgewinne durch Automatisierung: Wiederkehrende Arbeitsschritte werden automatisiert – das entlastet Ihr Team und spart wertvolle Zeit.
Kostenersparnis durch optimierte Abläufe: Maßgeschneiderte Prozesse führen zu weniger Aufwand und geringeren Betriebskosten.
Softwareprojekte und Implementierung
Software-Kompetenz für Ihre digitale Transformation
Wir beraten und begleiten Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung anspruchsvoller Softwareprojekte rund um die Cloudlösung
HANSALOG VISION.
Verlassen Sie sich auf:
- Tiefes Systemverständnis
- Projekt-Know-how aus der Praxis
- Maßgeschneiderte Implementierungen,
die Ihre HR-Prozesse zukunftsfähig machen
