Änderungen
beim Kinderkrankengeld in 2021
Angesichts der aktuellen Inzidenzwerte findet in vielen Städten wieder Distanzunterricht statt. Auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bieten zurzeit nur eine Notbetreuung an. Ein Ende der Corona-Pandemie ist aktuell nicht in Sicht.
Ankum, April 2021
Diese Situation bedeutet für viele Eltern oftmals eine große Herausforderung. Arbeiten, Homeschooling und Kinderbetreuung sind oft schwierig bis gar nicht zu vereinbaren.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und sowohl den Anspruch auf Kinderkrankengeld als auch auf Kinderkrankentage für das Kalenderjahr 2021 ausgeweitet.
Weiterhin besteht – seit dem 31.03.2021 bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – ein Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Verdienstausfälle wegen quarantänebedingter Kinderbetreuung nach dem Infektionsschutzgesetz. Dieser gilt nun auch, wenn z. B. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt ist oder es empfohlen wird, eine Schule nicht zu besuchen.
Während des Bezugs von Kinderkrankengeld ruht der Anspruch auf eine entsprechende Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in unserem Fachartikel:
„Kinderkrankengeld 2021: Anspruch der Arbeitnehmer für die Betreuung ihrer Kinder”