03. Februar 2026 | Fachartikel

Digitale A1-Meldung: Was sich für HR ändert

Papierbasierte A1-Anträge gehören endgültig der Vergangenheit an. Bereits seit 2025 ist die Beantragung von A1-Bescheinigungen für Entsendungen und grenzüberschreitend tätige Beschäftigte ausschließlich über digitale Meldeverfahren zulässig. Der Sozialversicherungsstatus wird seither durchgehend elektronisch nachgewiesen, unabhängig davon, ob die Tätigkeit im Wohnstaat oder im Einsatzland ausgeübt wird.

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