Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Am 01.01.2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in vielen Fällen die AU in Papierform in den Unternehmen abgelöst. Seitdem können Arbeitgeber vermutlich überwiegend die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer nur noch elektronisch abrufen.