Lexikon

Urlaubsgeld

Korb mit Strandsachen

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren, meist zur Ferienzeit. Es soll Mitarbeitenden ermöglichen, den Erholungsurlaub ohne finanzielle Sorgen zu genießen. Während das gesetzliche Urlaubsentgelt vorgeschrieben ist, basiert das Urlaubsgeld auf Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung.

Was ist
Urlaubsgeld?

Unterschied zu Urlaubsentgelt
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung und nicht das während des Urlaubs weitergezahlte Gehalt (Urlaubsentgelt).

Freiwilligkeit und Ursprung
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Anspruch kann sich ergeben aus:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Betrieblicher Übung (regelmäßige Zahlung über mehrere Jahre ohne Vorbehalt)

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Voraussetzungen
für Urlaubsgeld

  • Vertragliche Regelung oder Tarifbindung
    Anspruch besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Betriebliche Übung
    Langfristig regelmäßig gezahltes Urlaubsgeld ohne Vorbehalt kann einen Anspruch begründen.

  • Mitbestimmung des Betriebsrats
    Wird Urlaubsgeld neu eingeführt oder geändert, muss der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beteiligt werden, sofern keine tarifvertragliche Regelung existiert.

Bedeutung
und Nutzen

  • Motivation und Mitarbeiterbindung
    Urlaubsgeld wird als Wertschätzung wahrgenommen und kann Zufriedenheit sowie Loyalität der Mitarbeitenden erhöhen.

  • Wettbewerbsfaktor
    In tarifgebundenen Branchen ist Urlaubsgeld häufig üblich; Arbeitgeber ohne solche Leistungen könnten im Wettbewerb um Fachkräfte benachteiligt sein.

  • Finanzielle Entlastung
    Die Auszahlung während der Sommermonate unterstützt Mitarbeitende bei Urlaubsreisen oder Ferienkosten.

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Praxisbezogene Herausforderungen
und Lösungsansätze

Herausforderungen:

  • Ungleichverteilung
    Nicht alle Mitarbeitenden erhalten Urlaubsgeld; Unterschiede entstehen durch Unternehmensgröße, Branche und Tarifbindung.

  • Höhe und Zeitpunkt
    Höhe variiert stark und auch der Auszahlungszeitpunkt ist nicht einheitlich.

  • Rechtliche Unsicherheit
    Betriebliche Übung, Widerrufsvorbehalte und Mitbestimmungsrechte müssen beachtet werden, sonst kann ein Anspruch entstehen.

  • Steuer- und Sozialabgabenpflicht
    Urlaubsgeld wird wie normales Arbeitsentgelt besteuert und unterliegt Sozialabgaben.

Lösungsansätze:

  • Klare Regelungen
    Vertraglich oder tariflich festlegen, wer Anspruch hat, in welcher Höhe und wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird.

  • Kommunikation
    Mitarbeitende über Bedingungen, Vorbehalte und Berechnungsgrundlagen informieren.

  • Gerechte Bemessung
    Teilzeitkräfte und Beschäftigte mit kürzerer Betriebszugehörigkeit anteilig berücksichtigen.

  • Beachtung der Mitbestimmung und Rechte
    Betriebsrat einbeziehen, betriebliche Übung prüfen und rechtliche Rahmenbedingungen einhalten.

Fazit

Urlaubsgeld ist zwar keine gesetzliche Pflicht, dient aber als wirksames Instrument zur Motivation, Belohnung und Bindung von Mitarbeitenden.

Unternehmen, die Urlaubsgeld zahlen, sollten dies transparent, fair und rechtssicher gestalten – mit klaren Regelungen, frühzeitiger Kommunikation, Einbindung des Betriebsrats und Beachtung tariflicher sowie betriebsverfassungsrechtlicher Vorgaben.

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