Lexikon

Urlaubsgeld

Korb mit Strandsachen

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt gewähren, meist zur Ferienzeit. Es soll Mitarbeitenden helfen, ihren Erholungsurlaub ohne finanzielle Belastung genießen zu können. Während das gesetzliche Urlaubsentgelt vorgeschrieben ist, beruht das Urlaubsgeld auf vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen oder auf einer betrieblichen Übung.

Was ist
Urlaubsgeld?

  • Unterschied zu Urlaubsentgelt
    Urlaubsgeld ist nicht das während eines Urlaubs fortgezahlte Gehalt (Urlaubsentgelt), sondern eine zusätzliche Leistung darüber hinaus.

  • Freiwilligkeit und Ursprung
    Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Anspruch kann sich ergeben aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblichen Übung bei mehrjähriger Gewährung ohne Vorbehalt.

Digitalisieren Sie Ihre HR-Prozesse mit HANSALOG VISION – die Software für Personalmanagement, Payroll, Recruiting, Reisekostenabrechnung und Zeitwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Voraussetzungen
für Urlaubsgeld

  • Vertragliche Regelung oder Tarifbindung
    Nur wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht, besteht Anspruch.

  • Betriebliche Übung
    Wird Urlaubsgeld über mehrere Jahre regelmäßig ohne Vorbehalt gezahlt, kann ein Anspruch entstehen.

  • Mitbestimmung des Betriebsrats
    Wird Urlaubsgeld neu eingeführt oder geändert, so hat der Betriebsrat mitzubestimmen nach § 87 Abs.1 Nr.10 Betriebsverfassungsgesetz, sofern keine tarifvertragliche Regelung besteht.

Bedeutung
und Nutzen

  • Motivation und Mitarbeiterbindung
    Urlaubsgeld gilt als Zeichen der Wertschätzung und kann die Loyalität und Zufriedenheit steigern.

  • Wettbewerbsfaktor
    In Branchen mit Tarifverträgen ist Urlaubsgeld häufig üblich, wodurch Arbeitgeber ohne solche Leistungen evtl. im Wettbewerb um Fachkräfte benachteiligt sind.

  • Finanzielle Entlastung
    Oft wird das Urlaubsgeld in den Sommermonaten ausgezahlt, wenn Urlaubsreisen oder Ferienkosten anstehen.

Digitalisieren Sie Ihre HR-Prozesse mit HANSALOG VISION – die Software für Personalmanagement, Payroll, Recruiting, Reisekostenabrechnung und Zeitwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Praxisbezogene Herausforderungen
und Lösungsansätze

Herausforderungen

  • Ungleichverteilung
    Nicht alle Mitarbeitenden erhalten Urlaubsgeld – häufig abhängig von Größe des Unternehmens, Branche und Tarifbindung.

  • Höhe und Zeitpunkt
    Die Höhe variiert stark – von wenigen hundert bis über tausend Euro; auch der Auszahlungstermin ist nicht einheitlich.

  • Rechtliche Unsicherheit
    Betriebliche Übung, Widerrufsvorbehalte und Mitbestimmungsrechte müssen beachtet werden, sonst kann Anspruch bestehen oder gefestigt sein.

  • Steuer- und Sozialabgabenpflicht
    Urlaubsgeld unterliegt wie normales Arbeitsentgelt der Besteuerung und den Sozialabgaben.

Lösungsansätz

  • Klare Regelungen
    Unternehmen sollten vertraglich oder tariflich klar festlegen, wer wieviel Urlaubsgeld bekommt und wann es ausgezahlt wird.

  • Kommunikation
    Mitarbeitende sollten über Bedingungen, etwaige Vorbehalte und Berechnungsgrundlagen informiert sein.

  • Gerechte Bemessung
    Teilzeitkräfte und Mitarbeitende mit kürzerer Betriebszeit sollten anteilig berücksichtigt werden.

  • Beachtung der Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte
    Betriebsrat einbeziehen, betriebliche Übung prüfen und rechtliche Rahmenbedingungen einhalten.

Fazit

Urlaubsgeld ist keine gesetzliche Pflicht, aber ein wichtiges Instrument, um Mitarbeitende zu motivieren, zu belohnen und im Wettbewerb um Arbeitskräfte attraktiv zu bleiben.

Wer Urlaubsgeld zahlen möchte, sollte dies transparent, fair und rechtssicher gestalten – mit klaren Regelungen, Einbindung der Mitarbeitenden und unter Berücksichtigung tariflicher sowie betriebsverfassungsrechtlicher Vorgaben.

Digitalisieren Sie Ihre HR-Prozesse mit HANSALOG VISION – die Software für Personalmanagement, Payroll, Recruiting, Reisekostenabrechnung und Zeitwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie hier.