Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung, die Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt gewähren, meist zur Ferienzeit. Es soll Mitarbeitenden ermöglichen, den Erholungsurlaub ohne finanzielle Sorgen zu genießen. Während das gesetzliche Urlaubsentgelt vorgeschrieben ist, basiert das Urlaubsgeld auf Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung.
Was ist
Urlaubsgeld?
Unterschied zu Urlaubsentgelt
Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zusatzleistung und nicht das während des Urlaubs weitergezahlte Gehalt (Urlaubsentgelt).
Freiwilligkeit und Ursprung
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Anspruch kann sich ergeben aus:
- Arbeitsvertrag
- Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Betrieblicher Übung (regelmäßige Zahlung über mehrere Jahre ohne Vorbehalt)
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Voraussetzungen
für Urlaubsgeld
Vertragliche Regelung oder Tarifbindung
Anspruch besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.Betriebliche Übung
Langfristig regelmäßig gezahltes Urlaubsgeld ohne Vorbehalt kann einen Anspruch begründen.Mitbestimmung des Betriebsrats
Wird Urlaubsgeld neu eingeführt oder geändert, muss der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG beteiligt werden, sofern keine tarifvertragliche Regelung existiert.
Bedeutung
und Nutzen
Motivation und Mitarbeiterbindung
Urlaubsgeld wird als Wertschätzung wahrgenommen und kann Zufriedenheit sowie Loyalität der Mitarbeitenden erhöhen.Wettbewerbsfaktor
In tarifgebundenen Branchen ist Urlaubsgeld häufig üblich; Arbeitgeber ohne solche Leistungen könnten im Wettbewerb um Fachkräfte benachteiligt sein.Finanzielle Entlastung
Die Auszahlung während der Sommermonate unterstützt Mitarbeitende bei Urlaubsreisen oder Ferienkosten.
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Praxisbezogene Herausforderungen
und Lösungsansätze
Herausforderungen:
Ungleichverteilung
Nicht alle Mitarbeitenden erhalten Urlaubsgeld; Unterschiede entstehen durch Unternehmensgröße, Branche und Tarifbindung.Höhe und Zeitpunkt
Höhe variiert stark und auch der Auszahlungszeitpunkt ist nicht einheitlich.Rechtliche Unsicherheit
Betriebliche Übung, Widerrufsvorbehalte und Mitbestimmungsrechte müssen beachtet werden, sonst kann ein Anspruch entstehen.Steuer- und Sozialabgabenpflicht
Urlaubsgeld wird wie normales Arbeitsentgelt besteuert und unterliegt Sozialabgaben.
Lösungsansätze:
Klare Regelungen
Vertraglich oder tariflich festlegen, wer Anspruch hat, in welcher Höhe und wann das Urlaubsgeld ausgezahlt wird.Kommunikation
Mitarbeitende über Bedingungen, Vorbehalte und Berechnungsgrundlagen informieren.Gerechte Bemessung
Teilzeitkräfte und Beschäftigte mit kürzerer Betriebszugehörigkeit anteilig berücksichtigen.Beachtung der Mitbestimmung und Rechte
Betriebsrat einbeziehen, betriebliche Übung prüfen und rechtliche Rahmenbedingungen einhalten.
Fazit
Urlaubsgeld ist zwar keine gesetzliche Pflicht, dient aber als wirksames Instrument zur Motivation, Belohnung und Bindung von Mitarbeitenden.
Unternehmen, die Urlaubsgeld zahlen, sollten dies transparent, fair und rechtssicher gestalten – mit klaren Regelungen, frühzeitiger Kommunikation, Einbindung des Betriebsrats und Beachtung tariflicher sowie betriebsverfassungsrechtlicher Vorgaben.
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