Steuerklasse
In Deutschland legt die Steuerklasse (auch Lohnsteuerklasse genannt) fest, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt abgezogen wird. Grundlage für die Einstufung sind persönliche Faktoren wie der Familienstand, Kinder oder ob mehrere Beschäftigungen bestehen. Über die Steuerklasse wird also bereits beim Gehaltseingang eine erste steuerliche Vorab-Berechnung vorgenommen.
Was sind Steuerklassen
und wofür dienen sie?
Aktuell gibt es sechs verschiedene Steuerklassen.
Die Einordnung richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation:
Steuerklasse 1 – für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete ohne Kinder
Steuerklasse 2 – für Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag
Steuerklasse 3, 4, 5 – für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die je nach Einkommensverteilung unterschiedliche Kombinationen wählen können
Steuerklasse 6 – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungen (für den Zweit- bzw. Nebenjob)
Die Steuerklasse beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen. Eine unpassende Wahl kann dazu führen, dass am Jahresende im Rahmen der Steuererklärung Nachzahlungen fällig werden.
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Voraussetzungen und Wechsel
der Steuerklasse
- Die Einstufung erfolgt in der Regel automatisch durch das Finanzamt – auf Basis der beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Daten wie Familienstand oder Kinderanzahl.
- Ehepaare können sich zwischen den Kombinationen 3/5, 4/4 oder 4 mit Faktor entscheiden, um die Steuerlast möglichst gerecht zu verteilen.
- Ein Wechsel der Steuerklasse ist unter bestimmten Umständen möglich, beispielsweise bei Heirat, Trennung oder Geburt eines Kindes. Der Antrag muss direkt beim Finanzamt gestellt werden.
- Das sogenannte Faktorverfahren (in Steuerklasse 4) sorgt dafür, dass die Steuerlast zwischen den Partnern gerechter aufgeteilt wird und hohe Nachzahlungen vermieden werden können.
Geplante Änderungen
ab 2030
Die Bundesregierung plant eine Reform: Ab dem 1. Januar 2030 sollen die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen. Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner würden dann standardmäßig in Steuerklasse 4 eingestuft. Hintergrund ist die Vereinfachung des Systems und eine gerechtere Lastenverteilung. Künftig soll vor allem das Faktorverfahren eine zentrale Rolle spielen, da es Unterschiede beim Einkommen fairer berücksichtigt.
Die bisherige Möglichkeit, durch die Kombination 3/5 das monatliche Nettoeinkommen zu optimieren – etwa mit Blick auf Elterngeld oder bestimmte Sozialleistungen – entfällt damit.
Fazit
Die Steuerklasse hat großen Einfluss auf das verfügbare Nettogehalt und indirekt auch auf staatliche Leistungen.
Zurzeit gibt es sechs Klassen, mit verschiedenen Wahlmöglichkeiten für Ehepaare. Mit der geplanten Reform ab 2030 wird das System verschlankt und transparenter, allerdings entfallen dadurch auch Gestaltungsspielräume.
Es empfiehlt sich daher, die eigene Steuerklassenwahl regelmäßig zu prüfen und sich rechtzeitig mit den kommenden Änderungen auseinanderzusetzen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
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