Steuerklasse

In Deutschland bestimmt die Steuerklasse (Lohnsteuerklasse) mit, wie viel Lohnsteuer ein Arbeitnehmer monatlich vom Bruttoeinkommen abgezogen bekommt. Die Zuordnung basiert auf persönlichen Merkmalen wie Familienstand, Kinder und Anzahl der Jobs. Durch die Steuerklasse wird bereits beim Lohnabzug eine erste steuerliche Einordnung vorgenommen.
Was sind Steuerklassen
und wofür dienen sie?
Es gibt derzeit sechs Steuerklassen (1 bis 6).
Die Steuerklasse hängt maßgeblich von Familienstand und Lebenssituation ab:
- Klasse 1 – Alleinstehende, Ledige, Geschiedene ohne Kinder
- Klasse 2 – Alleinerziehende mit Anspruch auf Entlastungsbetrag
- Klassen 3, 4, 5 – Verheiratete / eingetragene Lebenspartner können je nach Einkommensverteilung verschiedene Kombinationen wählen
- Klasse 6 – Wird verwendet bei zusätzlichen Arbeitsverhältnissen (Mehrfachbeschäftigung)
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst das monatliche Nettogehalt. Durch eine ungünstige Wahl kann es zu Nachzahlungen bei der Steuererklärung kommen.
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Voraussetzungen und Wechsel
der Steuerklasse
Der Steuerklasse wird in der Regel automatisch durch das Finanzamt zugeordnet, basierend auf Meldedaten (z. B. Familienstand, Kinder, ehelicher Status)
Verheiratete können unter den Kombinationen 3/5, 4/4 oder 4 mit Faktor wählen, um eine faire Verteilung der Steuerlast zu erreichen.
Ein Wechsel der Steuerklasse ist möglich – z. B. nach Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes – und muss beim Finanzamt beantragt werden.
Das Faktorverfahren (in Steuerklasse 4 mit Faktor) kann helfen, Steuervorteile gerechter zu verteilen und Nachzahlungen zu vermeiden.
Geplante Änderungen
ab 2030
Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Ab dem 1. Januar 2030 sollen Ehepaare oder Lebenspartner standardmäßig in Steuerklasse 4 eingestuft werden.
Ziel dieser Reform ist, die Steuerklassen zu vereinfachen und eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast unter Partnern zu ermöglichen.
Künftig könnten Ehepartner ausschließlich in Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren landen, wodurch Unterschiede in Einkommen fairer berücksichtigt werden.
Mit dieser Änderung entfällt die Möglichkeit, durch die Kombination 3/5 gezielt das Netto zu optimieren – insbesondere im Hinblick auf Leistungen wie Elterngeld oder Sozialleistungen.
Fazit
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Nettogehalt übrig bleibt und beeinflusst indirekt auch Ansprüche auf steuerlich gestützte Leistungen.
Aktuell existieren sechs Klassen, von denen insbesondere verheiratete Paare zwischen Kombinationen wählen können. Die angekündigte Reform zur Abschaffung der Klassen 3 und 5 ab 2030 wird das System vereinfachen und die Lastverteilung transparenter gestalten – allerdings ändern sich dadurch auch Einflussmöglichkeiten.
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die eigene Steuerklassenwahl und die geplanten Änderungen zu informieren, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
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