Lexikon

Probearbeit

Zwei Arbeitskollegen arbeiten an einem Projekt

Probearbeit ist ein gängiger Bestandteil im Bewerbungsprozess. Bewerberinnen und Bewerber können dabei ihre Fähigkeiten praktisch zeigen und gleichzeitig das Unternehmen kennenlernen. Arbeitgeber wiederum haben die Möglichkeit, die Eignung der Kandidaten für die ausgeschriebene Position besser einzuschätzen.

Was ist
Probearbeit?

Unter Probearbeit versteht man eine zeitlich begrenzte Mitarbeit – in der Regel für einen oder wenige Tage – ohne dass ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Der Zweck ist ein gegenseitiges Kennenlernen:

Bewerber bekommen Einblicke in Abläufe und das Arbeitsumfeld, während Unternehmen die Kompetenzen der Kandidaten prüfen können. Wichtig ist, dass Probearbeit keine reguläre Arbeitsleistung ersetzt und Bewerber nicht eigenständig produktive Aufgaben übernehmen.

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Rechtliche
Grundlagen

  • Vergütung
    Ein Anspruch auf Bezahlung besteht in der Regel nicht. Wird jedoch ein Entgelt gezahlt, könnte dies ein Hinweis auf ein reguläres Arbeitsverhältnis sein – mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Folgen wie Anmeldung und Abführung von Beiträgen.
  • Versicherungsschutz
    Normalerweise besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Eine Ausnahme gilt, wenn die Probearbeit über die Agentur für Arbeit vermittelt wurde – dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Ansonsten kann die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers greifen.
  • Dauer
    Probearbeit sollte in der Regel auf höchstens einen Tag beschränkt sein. Längere Einsätze bergen das Risiko, als Arbeitsverhältnis gewertet zu werden, was rechtliche Konsequenzen haben kann.

Abgrenzung
zur Probezeit

Die Probearbeit ist nicht mit der Probezeit zu verwechseln.

  • Probearbeit
    findet ohne Vertrag statt, dient ausschließlich der Orientierung und ist unverbindlich.

  • Probezeit
    beginnt mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags, umfasst Pflichten wie Vergütung und Versicherungsschutz und ist rechtlich klar geregelt.

Praxisempfehlungen
für Unternehmen

  • Schriftliche Vereinbarung
    Es ist ratsam, die Rahmenbedingungen (Freiwilligkeit, Dauer, Zweck, keine Vergütung) in einer kurzen schriftlichen Vereinbarung festzuhalten.
  • Aufwandsentschädigung
    Wenn Kosten erstattet werden (z. B. für Fahrt oder Verpflegung), sollte klar kommuniziert werden, dass es sich nicht um Lohn, sondern um eine reine Kostenerstattung handelt.
  • Einsatzbereich
    Die Tätigkeiten sollten so gestaltet sein, dass sie keine produktiven Arbeitsaufgaben ersetzen. Bewerber dürfen nicht als Ersatz für erkrankte oder abwesende Mitarbeiter eingesetzt werden.

Fazit

Probearbeit bietet beiden Seiten – Bewerbern wie Unternehmen – die Chance, sich unverbindlich kennenzulernen und die Passung für eine mögliche Zusammenarbeit zu prüfen. Entscheidend sind klare Absprachen, Transparenz und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, damit keine Missverständnisse oder rechtlichen Risiken entstehen.

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