Lexikon

Probearbeit

Zwei Arbeitskollegen arbeiten an einem Projekt

Probearbeit ist ein gängiges Verfahren im Bewerbungsprozess, bei dem Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit erhalten, sich in der Praxis zu beweisen und das Unternehmen kennenzulernen. Gleichzeitig können Arbeitgeber die Eignung der Kandidaten für die ausgeschriebene Stelle beurteilen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Abgrenzung zur Probezeit und gibt praxisnahe Hinweise für Unternehmen und Bewerber.

Was ist
Probearbeit?

Probearbeit bezeichnet eine freiwillige Tätigkeit, bei der Bewerberinnen und Bewerber für einen begrenzten Zeitraum, meist einen Tag oder wenige Tage, in einem Unternehmen mitarbeiten, ohne dass ein Arbeitsvertrag besteht. Ziel ist es, einen Einblick in die Arbeitsweise und das Betriebsklima zu erhalten sowie die eigenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit nicht der regulären Arbeitskraft ersetzt und keine selbstständigen Aufgaben übernommen werden.

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Rechtliche
Grundlagen

Vergütung
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Bezahlung. Wird jedoch eine Vergütung gezahlt, kann dies als Hinweis auf ein reguläres Arbeitsverhältnis gewertet werden. In diesem Fall sind Arbeitgeber verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen und den Bewerber ordnungsgemäß anzumelden.

Versicherungsschutz
Während der Probearbeit besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz, es sei denn, die Agentur für Arbeit hat den Bewerber zum Probearbeiten geschickt. In diesem Fall greift die gesetzliche Unfallversicherung. Andernfalls ist die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers zuständig.

Dauer
Die Dauer der Probearbeit sollte in der Regel einen Tag nicht überschreiten. Längere Tätigkeiten können als Arbeitsverhältnis interpretiert werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Abgrenzung
zur Probezeit

Im Gegensatz zur Probezeit, die nach Abschluss eines Arbeitsvertrags beginnt und vertraglich geregelt ist, dient die Probearbeit lediglich dem gegenseitigen Kennenlernen ohne vertragliche Bindung. Während der Probezeit gelten bereits die Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Vergütungspflicht und des Versicherungsschutzes.

Praxisempfehlungen
für Unternehmen

Schriftliche Vereinbarung
Es empfiehlt sich, eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, in der die Freiwilligkeit der Tätigkeit, die Dauer und der Zweck der Probearbeit sowie der Verzicht auf eine Vergütung festgehalten werden.

Aufwandsentschädigung
Sollte eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, muss klar kommuniziert werden, dass es sich nicht um eine Vergütung für Arbeitsleistung handelt. Eine solche Zahlung kann beispielsweise Fahrtkosten oder Verpflegungskosten abdecken.

Einsatzbereich
Die Aufgaben während der Probearbeit sollten so gestaltet sein, dass sie keine regulären Arbeitsaufgaben ersetzen. Der Bewerber sollte nicht als Ersatz für erkrankte oder abwesende Mitarbeiter eingesetzt werden.

Fazit

Probearbeit bietet sowohl Bewerbern als auch Unternehmen die Möglichkeit, sich gegenseitig kennenzulernen und die Eignung für eine zukünftige Zusammenarbeit zu prüfen. Es ist jedoch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, um Missverständnisse und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine klare Kommunikation und transparente Vereinbarungen sind entscheidend für eine erfolgreiche Probearbeit.

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