Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere und stillende Frauen in Deutschland in Beschäftigungsverhältnissen vor gesundheitlichen Risiken, finanziellen Nachteilen und Kündigung. Es regelt Schutzfristen vor und nach der Geburt, besondere Tätigkeitsschutzvorschriften sowie Rechte auf Mutterschaftsleistungen. Mit der Novelle ab dem 1. Juni 2025 wurden bestimmte Regelungen, insbesondere zu Fehlgeburten, ausgeweitet.
Geltungsbereich
und Schutzpflichten
Das Gesetz gilt für alle abhängig beschäftigten Frauen – unabhängig von Teilzeit, Minijob, Ausbildung oder Praktikum – sowie für stillende Mütter.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Schwangere und Stillende keinen Gefährdungen ausgesetzt sind. Das umfasst Gefährdungsbeurteilungen und Anpassung der Arbeitsbedingungen, z. B. Verzicht auf gefährliche Stoffe, körperlich schwere Tätigkeit oder gesundheitsschädigende Umstände.
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Schutzfristen
und Beschäftigungsverbote
Vor und nach der Geburt
In der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin darf nicht gearbeitet werden, acht Wochen danach besteht kein Beschäftigungsrecht. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn das Kind behindert ist, verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf WochenNeue Regelungen bei Fehlgeburten seit dem 1. Juni 2025: Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten gestaffelte Schutzfristen:
ab der 13. SSW → zwei Wochen Mutterschutz
ab der 17. SSW → sechs Wochen Mutterschutz
ab der 20. SSW → acht Wochen Mutterschutz
Diese Schutzfristen gelten, sofern die Frau nicht ausdrücklich erklärt, weiterarbeiten zu wollen.
Kündigungsschutz, Leistungen
und Rechte
Es besteht ein besonderer Kündigungsschutz
Schwangere und Mütter sind vor Kündigungen geschützt ab Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung, auch bei Fehlgeburten nach der zwölften Schwangerschaftswoche.Mutterschaftsleistungen
Während der Schutzfristen erhalten Frauen Mutterschaftsgeld sowie einen Arbeitgeberzuschuss. Arbeitgeber können sich diese Kosten über das Umlageverfahren U2 erstatten lassen.Arbeitszeitliche Grenzen und Ruhezeiten
Es gibt Regelungen, wie lange Schwangere oder Stillende arbeiten dürfen (z. B. Höchstdauer pro Tag, keine Mehrarbeit über bestimmte Grenzen, besondere Schutzzeiten bei Nacht-/Mehr-/Sonntagsarbeit) sowie Ansprüche auf Stillzeiten und Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen.
Fazit
Das Mutterschutzgesetz bietet einen umfassenden Rahmen, um Sicherheit und Schutz für Schwangere und stillende Mütter am Arbeitsplatz sicherzustellen.
Die seit dem 1. Juni 2025 geltenden Änderungen erweitern diesen Schutz – insbesondere bei Fehlgeburten – und sorgen für mehr Klarheit und Fairness. Arbeitgeber sollten diese Regelungen kennen, um Pflicht- und Fürsorgepflichten korrekt umzusetzen.
Arbeitnehmerinnen sollten ihre Rechte frühzeitig anmelden, damit Schutzmaßnahmen greifen.
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