Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz schützt in Deutschland schwangere und stillende Frauen im Arbeitsleben vor gesundheitlichen Gefahren, finanziellen Einbußen und Kündigung. Es legt verbindliche Schutzzeiten rund um die Geburt fest, enthält Vorschriften zu unzulässigen Tätigkeiten und sichert Ansprüche auf Mutterschaftsleistungen. Seit der Reform zum 1. Juni 2025 wurden insbesondere die Regelungen im Zusammenhang mit Fehlgeburten erweitert.
Geltungsbereich
und Schutzpflichten
Geltung
Das Gesetz betrifft alle angestellten Frauen – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit, einem Minijob, in Ausbildung oder einem Praktikum beschäftigt sind. Auch stillende Mütter fallen unter den Schutz.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Arbeitsplätze frei von Risiken für Schwangere und Stillende sind. Dazu gehören verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen und Anpassungen der Arbeitsbedingungen, etwa:
Vermeidung von Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen
Ausschluss von körperlich schweren Tätigkeiten
Schutz vor gesundheitsgefährdenden Umgebungen
Digitalisieren Sie Ihre HR-Prozesse mit HANSALOG VISION – die Software für Personalmanagement, Payroll, Recruiting, Reisekostenabrechnung und Zeitwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie hier.
Schutzfristen
und Beschäftigungsverbote
Vor und nach der Geburt
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin dürfen Frauen nicht arbeiten (es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich bereit).
Nach der Geburt gilt ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder wenn ein Kind mit Behinderung zur Welt kommt, verlängert sich die Frist nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
Neue Regelungen bei Fehlgeburten seit dem 1. Juni 2025
Ab der 13. Schwangerschaftswoche → zwei Wochen Mutterschutz
Ab der 17. Schwangerschaftswoche → sechs Wochen Mutterschutz
Ab der 20. Schwangerschaftswoche → acht Wochen Mutterschutz
Diese Schutzzeiten gelten, solange die betroffene Frau nicht ausdrücklich weiterarbeiten möchte.
Kündigungsschutz, Leistungen
und Rechte
Kündigungsschutz
Schwangere und Mütter sind vor Kündigungen besonders geschützt – und zwar ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt. Auch bei Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche gilt dieser Schutz.
Mutterschaftsleistungen
Frauen erhalten während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld sowie einen Zuschuss vom Arbeitgeber. Die Kosten trägt letztlich nicht allein der Betrieb, da er diese über das Umlageverfahren U2 zurückerstattet bekommt.
Arbeitszeitliche Regelungen
Schwangere und Stillende dürfen nur in einem gesetzlich festgelegten Rahmen arbeiten (z. B. maximale Stundenzahl pro Tag).
Überstunden, Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind in der Regel nicht zulässig.
Es besteht ein Anspruch auf bezahlte Pausen zum Stillen sowie auf Freistellung für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen.
Fazit
Das Mutterschutzgesetz stellt sicher, dass Schwangere und stillende Mütter in ihrer beruflichen Tätigkeit wirksam geschützt werden – gesundheitlich, finanziell und arbeitsrechtlich.
Die seit Juni 2025 eingeführten Anpassungen, insbesondere zu Fehlgeburten, haben den Schutz erweitert und gleichzeitig mehr Transparenz geschaffen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, diese Vorschriften konsequent einzuhalten, um ihre Fürsorgepflicht zu erfüllen und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Für Arbeitnehmerinnen gilt:
Wer frühzeitig den Mutterschutz anmeldet, sorgt dafür, dass alle Rechte und Schutzmaßnahmen rechtzeitig greifen.
Digitalisieren Sie Ihre HR-Prozesse mit HANSALOG VISION – die Software für Personalmanagement, Payroll, Recruiting, Reisekostenabrechnung und Zeitwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie hier.









