Lohnsteuerausgleich
Der Begriff Lohnsteuerausgleich beschreibt die Anpassung des während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuerbetrags, um Über- oder Unterzahlungen am Jahresende auszugleichen. Früher war dieses Verfahren als „Lohnsteuerjahresausgleich“ bekannt. Heute erfolgt der Ausgleich entweder durch den Arbeitgeber oder durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer.
Was ist
der Lohnsteuerausgleich?
Der Lohnsteuerausgleich gleicht Differenzen zwischen der während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer und der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer aus. Dies kann entweder zu einer Rückzahlung an den Arbeitnehmer oder zu einer Nachzahlung führen. Der Ausgleich wird entweder direkt durch den Arbeitgeber oder durch die Einreichung einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt vorgenommen.
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Durchführung
des Lohnsteuerausgleichs
Durch den Arbeitgeber:
- Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten sind verpflichtet, den Lohnsteuerausgleich vorzunehmen. Dabei wird die einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlichen Steuerlast des Jahres verglichen und bei Bedarf korrigiert. In der Praxis erfolgt dies meist über die Dezember-Lohnabrechnung. Arbeitnehmer müssen dafür keine eigene Steuererklärung einreichen.
Durch den Arbeitnehmer:
- Wer zusätzliche abzugsfähige Ausgaben geltend machen möchte, kann die zu viel gezahlte Lohnsteuer über eine freiwillige Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückfordern. Die Abgabefrist endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres.
Abgrenzung
zur Einkommensteuererklärung
Es ist wichtig, die Begriffe klar zu unterscheiden:
Lohnsteuerausgleich
Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch Arbeitgeber oder Finanzamt.Lohnsteuerjahresausgleich
Historische Bezeichnung für die freiwillige Einkommensteuererklärung.Einkommensteuererklärung
Individuelle Erklärung des Arbeitnehmers beim Finanzamt zur Festsetzung der endgültigen Steuerlast.
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung sinnvoll sein, um Steuererstattungen zu erhalten.
Fazit
Der Lohnsteuerausgleich sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht mehr Lohnsteuer zahlen, als tatsächlich erforderlich ist. Ob über den Arbeitgeber oder durch die eigene Steuererklärung, er bietet eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung. Es lohnt sich, die persönlichen steuerlichen Optionen zu prüfen und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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