Lohnsteuerausgleich

Der Begriff Lohnsteuerausgleich bezeichnet die Korrektur des Lohnsteuerabzugs am Jahresende, um eine zu hohe oder zu niedrige Vorauszahlung der Lohnsteuer auszugleichen. Früher war dieser Prozess als „Lohnsteuerjahresausgleich“ bekannt. Heute wird er in bestimmten Fällen vom Arbeitgeber durchgeführt oder erfordert die Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch den Arbeitnehmer.
Was ist
der Lohnsteuerausgleich?
Der Lohnsteuerausgleich dient dazu, Differenzen zwischen der während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer und der tatsächlich zu zahlenden Einkommensteuer auszugleichen. Dies kann zu einer Rückerstattung oder Nachzahlung führen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch den Arbeitgeber oder durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt.
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Durchführung
des Lohnsteuerausgleichs
Durch den Arbeitgeber:
Arbeitgeber mit mindestens zehn Beschäftigten sind verpflichtet, einen Lohnsteuerausgleich durchzuführen. Dabei wird die einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlichen Jahressteuer verglichen und gegebenenfalls angepasst. Dieser Ausgleich erfolgt in der Regel mit der Lohnabrechnung für Dezember. Der Arbeitnehmer muss hierfür keine eigene Steuererklärung abgeben.
Arbeitnehmer können die zu viel gezahlte Lohnsteuer auch durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückfordern. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn zusätzliche abzugsfähige Ausgaben oder Freibeträge geltend gemacht werden können. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres.
Abgrenzung
zur Einkommensteuererklärung
Es ist wichtig, den Lohnsteuerausgleich vom Lohnsteuerjahresausgleich und der Einkommensteuererklärung zu unterscheiden:
Lohnsteuerausgleich
Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber oder das Finanzamt.Lohnsteuerjahresausgleich
Frühere Bezeichnung für die freiwillige Einkommensteuererklärung.Einkommensteuererklärung
Individuelle Erklärung des Arbeitnehmers beim Finanzamt zur Festsetzung der endgültigen Steuerlast.
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann auch dann sinnvoll sein, wenn keine Pflicht besteht, um mögliche Steuererstattungen zu erhalten.
Fazit
Der Lohnsteuerausgleich ist ein Verfahren, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer nicht mehr Lohnsteuer zahlen, als tatsächlich erforderlich ist. Ob durch den Arbeitgeber oder durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, der Ausgleich trägt zur finanziellen Entlastung der Arbeitnehmer bei. Es ist ratsam, sich über die eigenen steuerlichen Möglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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