Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die junge Menschen im Alter zwischen 15 und unter 18 Jahren (Jugendliche) in Arbeitsverhältnissen schützt. Es dient dazu, ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu sichern, gesundheitliche Gefahren zu minimieren und sicherzustellen, dass Arbeit, Ausbildung und Schule miteinander vereinbar sind.
Wer fällt unter das Gesetz
und Geltungsbereich
Personenkreis
Gilt für Jugendliche, d.h. Personen zwischen dem 15. Geburtstag und dem 18. Geburtstag. Kinder (unter 15 Jahren) sind grundsätzlich nicht beschäftigt, bzw. es gelten besondere Regeln bzw. nur leichte, geeignete Tätigkeiten.Ausnahmen
Berufsausbildung ist eingeschlossen, aber es gelten auch besondere Vorschriften. Ferienjobs und leichte Arbeiten sind möglich, sofern sie altersgerecht sind und die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
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Arbeits-, Pausen-
und Ruhezeiten
Arbeitszeit
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. In bestimmten Fällen (z. B. durch Ausgleich an anderen Tagen) darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 8,5 Stunden verlängert werden.Pausenregelungen
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden ist mindestens eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Ab mehr als 6 Stunden Arbeit sind es mindestens 60 Minuten. Die Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 15 Minuten lang sein.Ruhezeiten und Nachtruhe
Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten müssen Jugendliche mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit haben. Arbeiten dürfen grundsätzlich nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr stattfinden.
Schutzvorschriften
und Beschäftigungsverbote
Gefährliche Arbeiten
Jugendliche dürfen keine Arbeiten ausführen, die ihre Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung gefährden (z. B. Kontakt mit gefährlichen Chemikalien, extreme Hitze oder Kälte, Arbeiten unter starker Lärmbelastung oder mit Unfallgefahren). In der Ausbildung sind Ausnahmen möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Anleitung durch Fachkundige, Schutzmaßnahmen).Beschäftigung von Kindern
Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen (z. B. für leichte, geeignete Tätigkeiten, künstlerische Aufführungen etc.), die jedoch an strenge Bedingungen geknüpft sind.
Fazit
Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein unverzichtbares Instrument, um junge Menschen vor übermäßiger Belastung, Gefahren und Arbeitszeiten zu schützen, die ihre Gesundheit oder schulische Entwicklung beeinträchtigen könnten.
Für Arbeitgeber ist es essenziell, die Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und gefährlichen Tätigkeiten genau zu kennen und umzusetzen. Nur so lassen sich rechtliche Risiken vermeiden und gleichzeitig ein förderliches Umfeld für Jugendliche schaffen.
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