Lexikon

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Jugendliche arbeiten gemeinsam an einem Projekt

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist eine deutsche Rechtsgrundlage, die speziell den Schutz von Jugendlichen im Arbeitsleben regelt. Es betrifft junge Menschen zwischen 15 und 18 Jahren und soll sicherstellen, dass ihre körperliche und geistige Entwicklung nicht beeinträchtigt wird. Ziel ist es außerdem, gesundheitliche Risiken zu verringern und die Vereinbarkeit von Schule, Ausbildung und Beruf zu gewährleisten.

Wer fällt unter das Gesetz
und Geltungsbereich

  • Personenkreis
    Das Gesetz gilt für Jugendliche, also Personen ab dem 15. bis zum 18. Geburtstag. Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden, es sei denn, es handelt sich um klar geregelte, leichte Tätigkeiten.
  • Ausnahmen
    Für Ausbildungsverhältnisse gilt das JArbSchG ebenfalls, allerdings mit besonderen Schutzvorschriften. Auch Ferienjobs oder Nebenjobs sind erlaubt, sofern sie altersgerecht sind und die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

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Arbeits-, Pausen-
und Ruhezeiten

  • Arbeitszeit
    Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Verlängerung auf 8,5 Stunden täglich möglich, wenn die Arbeitszeit an anderen Tagen entsprechend reduziert wird.
  • Pausen
    Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Ab einer Arbeitszeit von über 6 Stunden muss die Pause mindestens 60 Minuten betragen. Pausen können aufgeteilt werden, müssen aber jeweils mindestens 15 Minuten dauern.
  • Ruhezeiten und Nachtruhe
    Zwischen Arbeitsende und -beginn sind mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit vorgeschrieben. Generell dürfen Jugendliche nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr arbeiten, mit wenigen Ausnahmen in bestimmten Branchen.

Schutzvorschriften
und Beschäftigungsverbote

  • Gefährliche Tätigkeiten
    Arbeiten, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnten – etwa mit giftigen Stoffen, starker Hitze oder Kälte, hoher Lärmbelastung oder erheblichem Unfallrisiko – sind für Jugendliche verboten. In der Ausbildung können Ausnahmen bestehen, sofern eine fachliche Anleitung erfolgt und Schutzmaßnahmen gewährleistet sind.
  • Beschäftigung von Kindern
    Unter 15-Jährige dürfen nicht regulär beschäftigt werden. Erlaubt sind nur eng begrenzte Tätigkeiten, zum Beispiel in kulturellen oder künstlerischen Bereichen oder leichte, ungefährliche Arbeiten – jeweils unter strengen Voraussetzungen.

Fazit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein zentrales Instrument, um Jugendliche vor Überlastung und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Es sorgt dafür, dass Schule, Ausbildung und Beruf vereinbar bleiben und die Gesundheit junger Menschen nicht beeinträchtigt wird.

Für Arbeitgeber ist es entscheidend, die Vorgaben zu Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Verboten zu kennen und konsequent einzuhalten. Nur so lassen sich rechtliche Risiken vermeiden und ein sicheres, unterstützendes Arbeitsumfeld für Jugendliche schaffen.

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