Dienstreise

Eine Dienstreise ist eine beruflich bedingte Reise, die ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers unternimmt, um außerhalb des üblichen Arbeitsortes dienstliche Aufgaben zu erfüllen. Sie dient der Wahrnehmung von Dienstgeschäften und ist sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor üblich.
Was zählt
als Dienstreise?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Beruflicher Anlass
Die Reise dient der Erfüllung dienstlicher Aufgaben, wie z. B. Kundentermine, Meetings, Messen oder Geschäftsessen.Außerhalb des üblichen Arbeitsortes
Die Tätigkeit wird außerhalb des regelmäßigen Arbeitsortes oder der Wohnung des Arbeitnehmers ausgeübt.Dauer
In der Regel spricht man ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von einer Dienstreise.
Es gibt keine gesetzliche Mindest- oder Höchstdauer für Dienstreisen. Allerdings empfiehlt es sich aus steuerlichen Gründen, dass eine Dienstreise nicht länger als drei Monate dauert, da sie ab diesem Zeitpunkt als Entsendung gilt.
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Rechte
während der Dienstreise
Arbeitszeit
Ob und in welchem Umfang Reisezeiten als Arbeitszeit gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Reise innerhalb der regulären Arbeitszeit
Wenn die Reise während der üblichen Arbeitszeit erfolgt, gilt sie in der Regel als Arbeitszeit.Reise außerhalb der regulären Arbeitszeit
Auch hier kann die Reisezeit als Arbeitszeit zählen, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.
Vergütung
Die Vergütung während der Dienstreise richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen:
Reisezeitvergütung
In vielen Fällen wird die Reisezeit als Arbeitszeit vergütet.Tagessätze
Für Verpflegungsmehraufwand können steuerfreie Pauschalen angesetzt werden, z. B. bis zu 24 € pro Tag in Deutschland.
Versicherungsschutz
- Während der Dienstreise besteht in der Regel ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, der Unfälle abdeckt, die während der Reise oder bei der Ausübung dienstlicher Tätigkeiten auftreten.
Pflichten
des Arbeitnehmers
Während der Dienstreise ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die dienstlichen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Er sollte zudem:
Wirtschaftlich handeln
Bei der Auswahl von Verkehrsmitteln und Unterkünften den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten.Nachweispflichten erfüllen
Alle entstandenen Kosten ordnungsgemäß dokumentieren und Belege aufbewahren.Reiseablauf dokumentieren
Den Verlauf der Dienstreise nachvollziehbar festhalten, um spätere Rückfragen zu vermeiden.
Fazit
Die Dienstreise ist ein fester Bestandteil vieler beruflicher Tätigkeiten und erfordert eine sorgfältige Planung sowie die Beachtung arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Vorfeld informieren und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen.
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