Betriebsrat

Der Betriebsrat ist eine gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Betrieben der privaten Wirtschaft. Seine Aufgaben und Rechte sind im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgelegt. Er dient als Bindeglied zwischen Belegschaft und Arbeitgeber und fördert die Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb.
Was ist
ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat wird in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gebildet. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
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Aufgaben
des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat vielfältige Aufgaben, die im § 80 BetrVG geregelt sind. Dazu gehören unter anderem:
Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer.
Förderung des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes.
Einsatz für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Förderung der Beschäftigung im Betrieb und der Eingliederung schwerbehinderter, ausländischer und älterer Arbeitnehmer.
Vorbereitung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Hinzuziehung von Sachverständigen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Rechte
des Betriebsrats
Der Betriebsrat verfügt über verschiedene Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte:
Mitbestimmungsrecht
Bei bestimmten Angelegenheiten, wie z. B. der Einführung von Arbeitszeitmodellen oder der Gestaltung von Arbeitsplätzen, muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen.Mitwirkungsrecht
Bei anderen Themen, wie z. B. der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, muss der Betriebsrat gehört werden.Informationsrecht
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren, z. B. über geplante Personalmaßnahmen oder wirtschaftliche Entwicklungen.Initiativrecht
Der Betriebsrat kann eigene Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen einbringen.Schutzrechte
Mitglieder des Betriebsrats genießen einen besonderen Kündigungsschutz während ihrer Amtszeit.
Zusätzlich wurde durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Gründung von Betriebsräten erleichtert, insbesondere in kleinen Betrieben. So wurden beispielsweise die Anforderungen an Unterstützungsunterschriften reduziert und die Rechte von Wahlorganisatoren gestärkt.
Fazit
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Mitbestimmung und trägt wesentlich zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei. Durch seine Rechte und Aufgaben sorgt er für die Wahrung der Interessen der Beschäftigten und fördert ein faires und transparentes Arbeitsumfeld.
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