Betriebsrat
Der Betriebsrat ist eine von den Beschäftigten gewählte Vertretung, die ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber wahrnimmt. Grundlage seiner Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Er fungiert als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Unternehmensleitung und stärkt die Mitbestimmung im Betrieb.
Was ist
ein Betriebsrat?
Ein Betriebsrat kann in Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten ab 16 Jahren. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeitenden. Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre
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Aufgaben
des Betriebsrats
Die Aufgaben des Betriebsrats sind im BetrVG verankert und decken ein breites Spektrum ab, darunter:
Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Arbeitsschutzrichtlinien und Betriebsvereinbarungen.
Förderung von Sicherheit am Arbeitsplatz und nachhaltigem Umweltschutz.
Einsatz für Chancengleichheit und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Unterstützung bei der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Integration von benachteiligten Gruppen, wie schwerbehinderten oder älteren Beschäftigten.
Organisation und Begleitung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Zusammenarbeit mit Fachleuten, um bestimmte Themen kompetent bearbeiten zu können.
Rechte
des Betriebsrats
Mitbestimmungsrecht
Bei zentralen Themen wie Arbeitszeitmodellen oder der Arbeitsplatzgestaltung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen.Mitwirkungsrecht
Bei anderen Entscheidungen, z. B. Betriebsvereinbarungen, hat der Betriebsrat das Recht, angehört zu werden.Informationsrecht
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat rechtzeitig über personelle, organisatorische oder wirtschaftliche Entwicklungen zu informieren.Initiativrecht
Der Betriebsrat darf eigene Vorschläge einbringen, die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen.Schutzrechte
Mitglieder des Betriebsrats genießen während ihrer Amtszeit einen besonderen Kündigungsschutz.
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde die Bildung von Betriebsräten, vor allem in kleineren Betrieben, erleichtert. Unter anderem wurden die Hürden bei der Einleitung von Wahlen gesenkt und die Rechte von Wahlinitiatoren gestärkt.
Fazit
Der Betriebsrat ist ein zentrales Organ der Mitbestimmung im Unternehmen. Er schützt die Interessen der Belegschaft, wirkt an betrieblichen Entscheidungen mit und sorgt so für Transparenz und Fairness im Arbeitsumfeld. Durch seine Arbeit trägt er zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bei.
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