Betriebsferien

Unter Betriebsferien (auch Betriebsurlaub oder Werksferien genannt) versteht man einen Zeitraum, in dem ein Unternehmen oder ein Teilbetrieb planmäßig geschlossen wird und die Belegschaft zu Urlaub verpflichtet wird. Anders als bei individuell beantragtem Urlaub bestimmt der Arbeitgeber hierbei, wann der Betrieb ruht, meist aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen.
Was sind
Betriebsferien?
Betriebsferien sind eine gemeinsame Schließung des Betriebs über einen festgelegten Zeitraum, in dem die Mitarbeitenden Urlaub nehmen müssen. Im Gegensatz zu regulär genehmigtem Urlaub, der vom Arbeitnehmer beantragt wird, handelt es sich bei Betriebsferien um eine Anordnung des Arbeitgebers.
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Voraussetzungen und rechtliche
Rahmenbedingungen
Der Arbeitgeber muss dringende betriebliche Belange geltend machen, die eine allgemeine Schließung rechtfertigen – etwa saisonale Angebotsflauten, Umbauarbeiten oder geplante Maschinenstillstände.
Die Urlaubswünsche der Mitarbeitenden sind zu berücksichtigen, sofern keine übergeordneten betrieblichen Gründe dagegensprechen. § 7 BUrlG verpflichtet hierzu.
In Betrieben mit Betriebsrat besitzt dieser ein Mitbestimmungsrecht über die Festlegung von Urlaubsgrundsätzen, wozu auch Betriebsferien zählen.
Es gibt keine gesetzliche Höchstdauer für Betriebsferien. In der Rechtsprechung wird jedoch vielfach ein Richtwert von maximal drei Fünfteln (60 %) des Jahresurlaubs genannt.
Betriebsferien müssen frühzeitig angekündigt werden, damit Mitarbeitende sie in ihre Urlaubsplanung einbeziehen können. Typisch sind Fristen von bis zu sechs Monaten Vorankündigungszeit.
Bedeutung, Wirkung
und praktische Aspekte
Betriebsferien dienen oft der Organisation: Stillstände ermöglichen z. B. Wartung, Umbauten, Reduzierung von Kosten in umsatzschwachen Zeiten.
Während der Betriebsferien gilt: Die Urlaubstage werden dem regulären Jahresurlaub des Mitarbeiters angerechnet, und das Urlaubsentgelt ist weiterhin zu zahlen.
Wird ein Mitarbeitender während der Betriebsferien krank, kann eine Attestierung bewirken, dass die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden dürfen.
Kündigungen sind auch während Betriebsferien zulässig; die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten weiterhin.
Fazit
Betriebsferien bieten Unternehmen die Möglichkeit, gezielte Schließungszeiten zu planen und Ressourcen effizient zu nutzen.
Sie sind aber nur rechtlich zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die Urlaubswünsche der Mitarbeitenden berücksichtigt werden und Mitbestimmungsrechte beachtet sind. Eine frühzeitige Ankündigung und transparente Kommunikation sind entscheidend, um Konflikte zu minimieren und die Personalplanung zu erleichtern.
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