Betriebsferien
Unter Betriebsferien (auch Betriebsurlaub oder Werksferien genannt) versteht man einen Zeitraum, in dem ein Unternehmen oder Teile davon planmäßig schließen und die Mitarbeitenden zur gleichzeitigen Urlaubsnahme verpflichtet werden. Im Gegensatz zu individuell beantragtem Urlaub legt hier der Arbeitgeber fest, wann der Betrieb ruht – häufig aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen.
Was sind
Betriebsferien?
Betriebsferien bedeuten eine zeitlich begrenzte Schließung des Betriebs, in der alle Mitarbeitenden Urlaub nehmen müssen. Anders als bei regulär beantragtem Urlaub, der vom Arbeitnehmer individuell genehmigt wird, handelt es sich bei Betriebsferien um eine verbindliche Anordnung des Arbeitgebers.
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Voraussetzungen und rechtliche
Rahmenbedingungen
Betriebliche Gründe
Eine allgemeine Betriebsschließung muss durch dringende betriebliche Belange gerechtfertigt sein, zum Beispiel saisonale Umsatzflauten, Wartungsarbeiten oder geplante Maschinenstillstände.Berücksichtigung von Urlaubswünschen
Sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, sollten die Wünsche der Mitarbeitenden nach § 7 BUrlG berücksichtigt werden.Mitbestimmung
In Unternehmen mit Betriebsrat ist dessen Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Urlaubsgrundsätzen zu beachten, zu denen auch Betriebsferien gehören.Dauer
Gesetzlich ist keine feste Höchstdauer vorgeschrieben. Gerichtlich wird häufig ein Richtwert von maximal drei Fünfteln (60 %) des Jahresurlaubs genannt.Ankündigung
Betriebsferien müssen rechtzeitig bekanntgegeben werden, damit Mitarbeitende ihre Urlaubsplanung darauf abstimmen können. Üblich sind Fristen von bis zu sechs Monaten.
Bedeutung, Wirkung
und praktische Aspekte
Organisation und Effizienz
Betriebsferien erleichtern die Planung von Stillständen, z. B. für Wartung, Umbauten oder Kostensenkung in umsatzschwachen Zeiten.Urlaubsanspruch und Entgelt
Die Urlaubstage werden dem regulären Jahresurlaub angerechnet, und das Urlaubsentgelt bleibt weiterhin zu zahlen.Krankheit während Betriebsferien
Bei Krankheit kann ein ärztliches Attest bewirken, dass die Krankheitstage nicht vom Urlaub abgezogen werden.Kündigungen
Auch während Betriebsferien sind Kündigungen zulässig; gesetzliche Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Fazit
Betriebsferien ermöglichen Unternehmen eine gezielte Schließung und effiziente Nutzung von Ressourcen. Sie sind rechtlich zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, die Urlaubswünsche der Mitarbeitenden berücksichtigt werden und Mitbestimmungsrechte eingehalten werden.
Eine rechtzeitige Ankündigung und transparente Kommunikation helfen, Konflikte zu vermeiden und die Personalplanung zu erleichtern.
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