Lexikon

Arbeitsvertrag

Frau unterschreibt ein Vertrag

Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses. Er regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und schafft Klarheit über die Bedingungen der Zusammenarbeit. In Deutschland basiert der Arbeitsvertrag auf den §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und ist somit ein privatrechtlicher Vertrag, der die Grundlage für die Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt bildet

Was ist
ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der vereinbarten Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts verpflichtet. Dieser Vertrag kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Es wird jedoch empfohlen, den Arbeitsvertrag schriftlich zu fixieren, um Rechtsklarheit zu gewährleisten.

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Zentrale Inhalte
eines Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag sollte die folgenden wesentlichen Punkte enthalten:

  • Angaben zu den Vertragsparteien
    Namen und Adressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
    Startdatum, ggf. mit Angabe einer Probezeit.

  • Tätigkeitsbeschreibung
    Konkrete Bezeichnung der auszuübenden Tätigkeit.

  • Arbeitszeit
    Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit und ggf. Regelungen zu Überstunden.

  • Vergütung
    Höhe des Gehalts oder Lohns sowie Zahlungsmodalitäten.

  • Urlaub
    Anzahl der Urlaubstage und Regelungen zur Urlaubsgewährung.

  • Kündigungsfristen
    Vereinbarungen zur Kündigungsfrist, die gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt sein können.

  • Sonstige Vereinbarungen
    Regelungen zu Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverboten oder Geheimhaltungspflichten

Arten
von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge können in verschiedene Kategorien unterteilt werden:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
    Das Arbeitsverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit und endet nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

  • Befristeter Arbeitsvertrag
    Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder bei Erreichen eines bestimmten Zwecks. Eine Befristung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, z. B. bei Vorliegen eines sachlichen Grundes oder innerhalb der tarifvertraglichen Regelungen.

  • Teilzeit- und Vollzeitverträge
    Diese unterscheiden sich in der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden. Teilzeitverträge bieten eine reduzierte Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung.

  • Minijob-Verträge
    Diese Verträge beinhalten eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis zu 520 € (Stand 2025)

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Aktuelle Herausforderungen
im Arbeitsrecht

In der heutigen Arbeitswelt gibt es mehrere Herausforderungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen:

  • Flexibilisierung der Arbeitszeiten
    Die zunehmende Flexibilisierung erfordert Anpassungen in den Arbeitsverträgen, um Überstundenregelungen, Homeoffice und mobile Arbeit angemessen zu berücksichtigen.

  • Digitalisierung
    Die Einführung digitaler Arbeitsmittel und -prozesse muss im Arbeitsvertrag geregelt werden, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit.

  • Tarifliche und betriebliche Regelungen
    Abweichungen von gesetzlichen Mindeststandards durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen müssen im Arbeitsvertrag berücksichtigt werden.

  • Internationale Arbeitsverhältnisse
    Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen sind zusätzliche rechtliche Aspekte zu beachten, wie z. B. unterschiedliche Arbeitszeitgesetze oder Sozialversicherungsregelungen

Fazit

Der Arbeitsvertrag ist ein zentrales Element jedes Arbeitsverhältnisses und dient der rechtlichen Absicherung beider Parteien. Durch die klare Regelung von Rechten und Pflichten werden Missverständnisse vermieden und ein reibungsloser Ablauf der Zusammenarbeit gewährleistet. Angesichts der sich wandelnden Arbeitswelt ist es wichtig, Arbeitsverträge regelmäßig zu überprüfen und an neue gesetzliche Vorgaben sowie betriebliche Erfordernisse anzupassen.

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