Lexikon

Arbeitsvertrag

Frau unterschreibt ein Vertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für jedes Beschäftigungsverhältnis. Er legt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest und schafft Transparenz über die Bedingungen der Zusammenarbeit. In Deutschland stützt er sich rechtlich auf die §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und bildet damit einen privatrechtlichen Vertrag, bei dem Arbeitsleistung gegen Vergütung erbracht wird.

Was ist
ein Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiges Rechtsgeschäft:

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, während der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt schuldet. Er kann mündlich, schriftlich oder sogar stillschweigend durch schlüssiges Handeln zustande kommen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch dringend, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

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Zentrale Inhalte
eines Arbeitsvertrags

Damit ein Arbeitsverhältnis klar geregelt ist, sollte der Vertrag bestimmte Punkte enthalten:

  • Vertragsparteien
    Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Beginn und Dauer
    Startdatum, eventuell mit Probezeit, sowie Informationen zur Befristung.

  • Tätigkeit
    Konkrete Beschreibung der Aufgaben und Position.

  • Arbeitszeit
    Festgelegte Wochenstunden und Bestimmungen zu Mehrarbeit.

  • Vergütung
    Höhe des Gehalts oder Lohns sowie Zeitpunkt und Art der Auszahlung.

  • Urlaub
    Anzahl der Urlaubstage und Regelungen zur Beantragung.

  • Kündigungsfristen
    Gesetzliche, tarifliche oder vertraglich abweichende Fristen.

  • Zusätzliche Vereinbarungen
    z. B. Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverbote oder Geheimhaltungsklauseln.

Arten
von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge können unterschiedliche Formen annehmen:

  • Unbefristeter Arbeitsvertrag
    Das Arbeitsverhältnis läuft ohne zeitliche Begrenzung und endet nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

  • Befristeter Arbeitsvertrag
    Hier endet das Arbeitsverhältnis nach einem festgelegten Zeitraum oder beim Erreichen eines bestimmten Zwecks. Befristungen sind nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig.

  • Teilzeit- und Vollzeitverträge
    Unterscheiden sich hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitsstunden. Teilzeit ermöglicht reduzierte Arbeitszeiten, Vollzeit umfasst die reguläre Wochenarbeitszeit.

  • Minijob-Verträge
    Beschäftigungsverhältnisse mit geringfügigem Einkommen bis zu 520 € monatlich (Stand 2025).

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Aktuelle Herausforderungen
im Arbeitsrecht

Die moderne Arbeitswelt bringt neue Anforderungen mit sich, die sich auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln:

  • Flexible Arbeitszeiten
    Regelungen zu Überstunden, Homeoffice und mobiler Arbeit gewinnen an Bedeutung.

  • Digitalisierung
    Nutzung von IT-Systemen und Datenschutzbestimmungen müssen vertraglich berücksichtigt werden.

  • Tarifliche und betriebliche Vereinbarungen
    Abweichungen von gesetzlichen Standards durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen erfordern eine präzise Integration.

  • Internationale Beschäftigungsverhältnisse
    Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverträgen müssen unterschiedliche nationale Gesetze und Sozialversicherungssysteme beachtet werden.

Fazit

Der Arbeitsvertrag ist das Fundament eines jeden Beschäftigungsverhältnisses und sorgt für Rechtssicherheit auf beiden Seiten. Durch klare Vereinbarungen lassen sich Konflikte vermeiden und eine strukturierte Zusammenarbeit ermöglichen. Da sich rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen stetig ändern, sollten Arbeitsverträge regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.

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