A1-Bescheinigung
Die A1-Bescheinigung ist ein offizielles Dokument für Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Sie weist nach, dass die betreffende Person weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegt. Das Dokument schützt vor Doppelversicherung und dient als Nachweis gegenüber den ausländischen Behörden.
Was ist
eine A1-Bescheinigung?
Definition
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass eine Person während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts in Deutschland sozialversichert bleibt.Rechtsgrundlage
Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.Geltungsbereich
Die Bescheinigung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
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Wer benötigt
eine A1-Bescheinigung?
Arbeitnehmer, Selbstständige und Geschäftsführer
Personen, die zeitlich begrenzt in den oben genannten Ländern tätig sind, benötigen die Bescheinigung.Dauer der Tätigkeit
Sie ist erforderlich, unabhängig davon, ob der Einsatz nur kurzzeitig oder langfristig erfolgt. Ausnahme: Transitländer, in denen keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Wie wird die A1-Bescheinigung
beantragt?
Elektronisches Verfahren
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Beantragung ausschließlich digital möglich; Papieranträge sind nicht mehr zulässig.
Antragsweg
Der Antrag kann über eine qualifizierte Lohn- oder Entgeltabrechnungssoftware oder über das SV-Meldeportal gestellt werden.
Zuständige Stellen
- Gesetzlich Versicherte:
Zuständig ist die jeweilige Krankenkasse. - Privat Versicherte:
-Deutsche Rentenversicherung Bund, falls keine berufsständische Versorgung vorliegt.
-Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), wenn berufsständische Versorgung besteht.
Bedeutung und Nutzen
der A1-Bescheinigung
Rechtssicherheit
Gewährleistet, dass keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge im Ausland gezahlt werden müssen.Vermeidung von Doppelversicherungen
Schützt davor, sowohl in Deutschland als auch im Ausland versicherungspflichtig zu sein.Kontrollsicherheit
Dient als offizieller Nachweis bei Kontrollen durch ausländische Behörden.
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Praxis
und Herausforderungen
Herausforderungen:
Unkenntnis
Viele Arbeitgeber und Mitarbeitende wissen nicht, dass auch kurze Auslandsaufenthalte eine A1-Bescheinigung erfordern.Verzögerungen bei der Beantragung
Technische Probleme oder Bearbeitungszeiten im elektronischen Verfahren können den Ablauf verzögern.Unterschiedliche Anforderungen in Zielländern
Manche Länder haben zusätzliche Vorschriften oder spezifische Nachweispflichten.
Lösungsansätze:
Frühzeitige Beantragung
Den Antrag rechtzeitig stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.Schulung und Information
Mitarbeitende über die Notwendigkeit und Bedeutung der A1-Bescheinigung informieren.Fachliche Beratung
Bei Unsicherheiten kann die Deutsche Rentenversicherung oder ein Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht kontaktiert werden.
Fazit
Die A1-Bescheinigung ist ein unverzichtbares Dokument für alle, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Sie stellt sicher, dass die deutsche Sozialversicherungspflicht eingehalten wird und verhindert Doppelversicherungen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig mit der Beantragung befassen, um rechtliche Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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