Schwerbehindertenausgleichsabgabe –
Diese Zahlen sollte jede Personalabteilung kennen
Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe gehört zu den Themen, die in vielen Unternehmen zwar bekannt sind, im Arbeitsalltag jedoch oft erst dann Aufmerksamkeit bekommen, wenn Fristen näher rücken oder Rückfragen von Behörden entstehen.
Für HR-Abteilungen und Entgeltabrechner ist sie jedoch ein fester Bestandteil der personalwirtschaftlichen Verantwortung.
Wer die zugrunde liegenden Regelungen und Beträge kennt, kann nicht nur rechtssicher handeln, sondern auch fundierte Entscheidungen in der Personalplanung treffen.
Was ist
die Schwerbehindertenausgleichsabgabe?
Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht vollständig erfüllen. Ziel dieser Regelung ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern und Anreize für inklusive Beschäftigung zu schaffen.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
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Für welche Unternehmen
ist die Abgabe relevant?
Grundsätzlich gilt:
- Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten sind vollständig von der Ausgleichsabgabe befreit.
- Ab 20 Arbeitsplätzen besteht eine gesetzliche Beschäftigungspflicht.
Diese Unternehmen müssen einen bestimmten Anteil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzen. Wird diese Quote nicht erreicht, ist für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Fazit – Pflicht, Kennzahl
und Steuerungsinstrument
Die Schwerbehindertenausgleichsabgabe ist mehr als eine reine Abgabeposition. Sie ist ein steuerndes Instrument, das Unternehmen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motivieren soll. Für HR-Abteilungen bedeutet das: Wer die Regelungen und Beträge kennt, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern schafft auch Transparenz und Planungssicherheit.
Kurz gesagt:
Jeder Abrechner sollte diese Zahlen kennen, nicht zuletzt, weil sie jährlich wiederkehren und direkten Einfluss auf Budget, Abrechnung und Personalstrategie haben.
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