Fachartikel

Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung:
Das ändert sich bei den Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Nahaufnahme eines unkenntlichen Paares bei der Vertragsunterzeichnung mit einem Finanzberate

Mit dem Jahreswechsel treten regelmäßig neue Rechengrößen in der Sozialversicherung in Kraft. Dazu zählen insbesondere Beitragsbemessungsgrenzen, Versicherungspflichtgrenzen sowie Beitragssätze, die unmittelbaren Einfluss auf die Entgeltabrechnung haben. Für HR-Abteilungen und Payroll-Verantwortliche ist es daher entscheidend, diese Änderungen frühzeitig zu kennen und korrekt umzusetzen.

Die aktuellen Anpassungen wirken sich sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeber aus – etwa bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, Zuschüssen oder Meldewerten. Moderne Abrechnungssysteme berücksichtigen diese Neuerungen zwar automatisch, dennoch lohnt sich ein genauer Blick auf die wichtigsten Kennzahlen, um Abrechnungen nachvollziehen und Rückfragen sicher beantworten zu können.

Natürlich sind die neuen Prozentsätze und Beitragsbemessungsgrenzen automatisch in HANSALOG VISION berücksichtigt. Einen Auszug der wichtigsten Änderungen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

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