Aktivrente –
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
Mit dem sogenannten Aktivrentengesetz wird Arbeitnehmern ermöglicht, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig tätig zu sein und dabei von einem steuerlichen Vorteil zu profitieren. Ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann im Rahmen eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses die Aktivrente in Anspruch genommen werden.
Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Rentenleistung, sondern um einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 2.000 Euro pro Monat. Die Bezeichnung „Aktivrente“ kann daher etwas irreführend sein, da der Vorteil ausschließlich steuerlicher Natur ist.
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Voraussetzungen für die Anwendung
der Aktivrente
Damit der Freibetrag berücksichtigt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Regelaltersgrenze wurde überschritten (Anspruch besteht ab dem Folgemonat).
- Es liegt ein aktives, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Ausgenommen sind unter anderem geringfügig Beschäftigte, reine Versorgungsbezieher sowie Beamte.
- Der Arbeitslohn ist individuell steuerpflichtig und nicht bereits aufgrund anderer Regelungen steuerfrei.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen monatlich um maximal 2.000 Euro. Wichtig dabei: Nicht genutzte Freibeträge können nicht in Folgemonate übertragen werden.
Ein aktives Beschäftigungsverhältnis bedeutet dabei nicht zwingend eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber. Auch Neueintritte von Personen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, können als Aktivrenten-Beschäftigungsverhältnis abgerechnet werden. Voraussetzung ist in jedem Fall eine schriftliche Erklärung des Mitarbeiters. Eine Einschränkung auf bestimmte Steuerklassen oder das erste Dienstverhältnis besteht nicht. Allerdings kann die Aktivrente pro Monat nur in einem einzigen Beschäftigungsverhältnis genutzt werden.
Aktivrente in der Entgeltabrechnung
mit HANSALOG VISION
Damit die Aktivrente korrekt in der Abrechnung berücksichtigt wird, muss sie auch systemseitig richtig abgebildet sein. In HANSALOG VISION erfolgt dies über eine gezielte Einstellung im Mitarbeiterstammsatz. Wer sich mit der Entgeltabrechnung beschäftigt, sollte hier genau hinschauen: Die richtige Kennzeichnung stellt sicher, dass der Freibetrag automatisch und korrekt angewendet wird. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit den Funktionen von HANSALOG VISION Entgeltabrechnung vertraut zu machen und die Aktivrente effizient und regelkonform in Ihre Abrechnungsprozesse zu integrieren.
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