Fachartikel

Bundesteilhabegesetz
Novellierung auch in der Software

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Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird derzeit novelliert. Schrittweise wird es bis 2023 an die neuen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention herangeführt. Das bedeutet einen Paradigmenwechsel: Inklusion statt Ausgrenzung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung, Orientierung an Personen statt an Einrichtungen, Teilhabe statt Fürsorgesystem. Die neuen Grundsätze sollen Menschen mit Behinderungen ein besseres Leben ermöglichen.

Software für Werkstätten wird optimiert

Für Behindertenwerkstätten und soziale Einrichtungen bedeutet dies einige Umstellungen. Doch nicht nur für sie, sondern auch für Softwarehersteller wie Hansalog, die passende Lösungen für solche Einrichtungen anbieten. Die Programme müssen für die neuen Regelungen optimiert werden, um Anwender bestmöglich zu unterstützen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Änderungen und wirft einen Blick hinter die Kulissen: Wie geht Hansalog vor, um seine Speziallösung ERPsocial optimal an die Bedürfnisse der Werkstätten und der Anwender anzupassen?

BTHG - Änderungen im Überblick

Die BTHG-Novellierung wird in vier Reformstufen vollzogen. So können die betroffenen Einrichtungen die Umstellung auf die vielen neuen Regelungen schrittweise bewältigen.

Reformstufe 1 - 2017

  • Bei der Eingliederungshilfe gibt es höhere Freibeträge bei Einkommen und Vermögen (erste Stufe).
  • Vorgezogene Änderungen im Schwerbehindertenrecht werden in Kraft gesetzt.

Reformstufe 2 - 2018

  • Der Allgemeine Teil und das Schwerbehindertenrecht werden zu Teil 1 und 3 im SGB IX-neu.
  • Das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe wird reformiert.
  • Verbesserungen im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben und im Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe (noch im SGB XII) werden eingeführt.

Reformstufe 3 - 2020

  • Das Recht der Eingliederungshilfe wird zu Teil 2 im SGB IX-neu.
  • Die Freibeträge bei Einkommen und Vermögen werden weiter erhöht
    (zweite Stufe).

Reformstufe 4 - 2023

  • Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird neu ausgestaltet.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Eingliederungshilfe und Leistungsabrechnung

Eine Betrachtung der gesamten BTHG-Reform würde hier zu weit führen. Wir konzentrieren uns daher auf das ab 2020 in Kraft tretende Recht der Eingliederungshilfe, da dieses für die softwaregestützte Einordnung und Abrechnung von Leistungen besonders relevant ist.

Die Eingliederungshilfe wird ab 2020 aus dem SGB XII (Sozialhilferecht) herausgenommen und in das SGB IX-neu transferiert. Sie wandelt sich von einer reinen Fürsorge hin zu einem modernen, personenzentrierten Teilhaberecht. Die Betroffenen werden dadurch bedarfsgerecht begleitet und die Träger der Eingliederungshilfe bekommen mehr Steuerungsmöglichkeiten.

Trennung der Leistungen (2020)

Von besonderer Relevanz ist die Trennung der Leistungen: Leistungen der Eingliederungshilfe, d. h. Fachleistungen, werden von den existenzsichernden Leistungen abgegrenzt. Im Folgenden listen wir auf, was zu den Fachleistungen zählt und was zu den existenzsichernden Leistungen.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Diese sind Fachleistungen für eine bessere Teilhabe von Behinderten am Leben in der Gemeinschaft

  • Leistungen zur medizinischen Reha
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterhaltssichernde und andere
    ergänzende Leistungen
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Existenzsichernde Leistungen

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
  • notwendiger Lebensunterhalt (Regelbedarfe und Regelsätze)
  • Ernährung
  • Mehrbedarfe
  • einmalige Bedarfe
  • Bedarfe für Unterkunft

 

Leistungsabrechnung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Für Softwarehersteller wie Hansalog bedeutet die neue Aufteilung zwischen Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen, dass unterschiedlichen Abrechnungsarten parallel abgedeckt werden müssen.

Zudem muss die Software für Werkstätten perfekt damit umgehen können, dass Leistungen individueller werden und Betroffene mehr Wahlrechte bekommen. Dazu sind neue Regeln und Einstellungsmöglichkeiten notwendig.

Praktiker und Programmierer arbeiten zusammen

Hansalog aktualisiert die Werkstätten-Software gemeinsam mit den Anwendern und Rechts-Experten. Denn die Anwender wissen selbst am besten, welche Unterstützung sie von der Software benötigen.

Damit die Optimierung nicht am Bedarf vorbeigeht und auch juristisch einwandfrei ist, diskutieren interdisziplinäre Teams intensiv über die beste Lösung.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen, welche kniffligen Detailfragen dabei auftreten.

Beispiel Verpflegung

Die Verpflegung ist ein Teil der Grundsicherung. Ab 2020 wird das Mittagessen nicht mehr der Eingliederungshilfe, sondern den existenzsichernden Leistungen zugeordnet. Das bedeutet, dass das Mittagessen getrennt vom Leistungssatz berechnet werden muss.

Unterschiedliche Verpflegungsarten müssen mit unterschiedlichen Mitarbeitern verknüpft werden. Jede Person bekommt einen individuellen und flexiblen Verpflegungsplan, der auch Abwesenheiten berücksichtigt.

Und last but not least müssen die Kosten direkt in die Leistungsabrechnung oder die Entgeltabrechnung übergeben werden.

Beispiel Wohnen

Das neue BTHG ermöglicht auch individuellere Wohnformen für behinderte Menschen. Ähnlich wie bei der Verpflegung müssen also auch unterschiedliche Leistungen in der Abrechnungssoftware für Wohneinrichtungen berücksichtigt werden. Da diese unterschiedlich abgerechnet und individuell zugeordnet werden, müssen auch hier entsprechende Abrechnungsformen, Regeln und Einstellungen in der Software angelegt werden.

Beispiel Fachleistungen

Leistungen müssen mit den zugehörigen Verträgen, Ertragsgruppen, Leistungssätzen und Kostenträgern in Zusammenhang gebracht werden. Sie müssen korrekt abgerechnet werden, auch unter Berücksichtigung eventueller Selbstbeteiligungen.

Die Software wird auch auf die neue Möglichkeit des Leistungspooling aktualisiert. Und natürlich unterstützt sie die Nutzer auch bei ihren Dokumentationspflichten.

 

Fazit

Die schrittweisen Reformen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) garantieren behinderten Menschen mehr Teilhabe und eine individuellere Begleitung. Sie verbessern damit die Lebenssituation dieser Menschen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohneinrichtungen, soziale Einrichtungen und Kostenträger stellen sich schrittweise auf die veränderten Bedingungen um. Auch die Hersteller einer Spezialsoftware für solche Einrichtungen aktualisieren und verbessern ihre Programme. Hansalog arbeitet eng mit Anwendern und Experten zusammen, um die Änderungen bedarfsgerecht umzusetzen.

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