Arbeitgeber-Zuschuss bei bAV-Entgelt­umwandlung
Welche gesetzlichen Änderungen kommen 2022 auf Sie zu

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Mit der bAV Vertragsverwaltung
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Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer Anwartschaft auf eine Betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, von knapp 17,8 Millionen im Dezember 2017 auf fast 18,2 Millionen im Dezember 2019.

Die Beiträge für die externen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und -fonds werden zum überwiegenden Teil durch Entgeltumwandlung finanziert. Spart der Arbeitgeber hierdurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er seit 2018 für reine Beitragszusagen und für die seit 2019 neu geschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen Zuschuss zahlen. 

Vertragsverwaltung empfehlenswert

Ab 01.01.2022 wird dann in den o. g. Fällen auch für Verträge, die bereits zum 31.12.2018 bestanden, der Arbeitgeberzuschuss Pflicht. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Durch dieses wurde u. a. das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) entsprechend geändert. Da die Gesetzesänderung zahlreiche bAV-Verträge berühren dürfte, ist eine rechtzeitige Planung und eine Personalverwaltungssoftware mit einer Vertragsverwaltung zu empfehlen.

Pauschaler Arbeitgeberzuschuss und Spitzabrechnung

Unser Beitrag beschäftigt sich mit dem Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge und beschreibt, wann ein Arbeitgeber den Pflichtzuschuss zur bAV leisten muss.

 

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Fachartikel: Arbeitgeber-Zuschuss bei bAV-Entgeltumwandlung
Was gilt es zu berücksichtigen?

Erfahren Sie, was in Bezug auf die gesetzlichen Änderungen beachtet werden sollte. Detaillierte Informationen zu den Regelungen ab 01.01.2022, dem pauschalen Arbeitgeberzuschuss und der Spitzabrechnung, erhalten Sie in unserem Fachartikel, einer kostenlosen PDF-Datei, zum Herunterladen.

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