18. Januar 2024 | Fachartikel

Wachstumschancengesetz 2024 – das muss die Lohnbuchhaltung wissen

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das Wachstumschancengesetz verabschiedet, aber rechtskräftig ist es noch nicht: Erst muss es den Bundesrat passieren. Wie auch immer: Das Wachstumschancengesetz wird eines Tages kommen, sei es auch in leicht veränderter Form. Wenn es in Kraft tritt, dann wird seine Geltung auf den 1. Januar 2024 vorgezogen. Das ist ein guter Grund, schon heute zu überlegen: Wie wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Lohnbuchhaltung aus?

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